Einiges hat sich schon dieses Jahr im Weinbau-Recht geändert und für das kommende Jahr sind wieder Änderungen geplant oder beschlossene Sache. Eine Änderung betrifft die Umbenennung des b.A. Mosel-Saar-Ruwer in „Mosel“. Das Tafelweinuntergebiet heißt jetzt „Moseltal“ und die bisherige Bezeichnung Moseltaler fällt ganz weg. Desweiteren wird die Bezeichnung “Qualitätswein mit Prädikat” wird durch “Prädikatswein” ersetzt. Eine ganz neue Vorschrift der Etikettierung der Weine wird ab Juli 2009 in Kraft treten. Angesichts der Allergenkennzeichnung muß deklariert werden, ob Eiweiß oder Kasein bei der Weinbereitung und Schönung angewand wurde. Falls eine Schönung mit Ei- oder Milcherzeugnisse stattgefunden hat, sollte auf dem Etikett auch folgendes stehen: Enthält Eierzeugnisse oder Milcherzeugnisse!
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