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EU-Kommision: Biowein und Schwefel

Mit einer einheitlichen Regeln zur Herstellung von Bioweinen festzulegen, ist die EU-Kommission vorläufig gescheitert. Damit ist leider der Versuch einer Neuregelung für einheitliche Kellerrichtlinien für Ökowein nicht zustande gekommen.

Mit erheblichen Widerstandes gegen den Vorschlag im zuständigen beratenden EU-Ausschuss für den Ökologischen Landbau hat die Kommission entschieden, den Änderungsvorschlag nicht durch Abstimmung entscheiden zu lassen. Gerade die Länder aus dem Süden der EU, wie Italien und Spanien würden eine Absenkung des Schwefeldioxid-Gehalts befürworten, da dort der Ausbau ohne Schwefel eher zu bewerkstelligen ist. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte sich gegen deutlich niedrigere Schwefelhöchstwerte im Biowein ausgesprochen, mit der Begründung das ein reduzierte Schwefegaben nicht der Gesundheit schade, aber zur Produktion in nördlichen Anbaulagen in schwierigen Jahren unbedingt gebraucht werde.

Auch der deutsche Weinbauverband, der Bundesverband Ökologischer Weinbau Ecovin und weitere Ökoanbauverbände, wie Bioland, Naturland und Demeter haben ein großes Interesse daran, dass eine länderübergreifende Regelung zügig erreicht wird. Aber leider lasse eine einheitliche kellerwirtschaftliche Regelung innerhalb der EU für Biowein weiter auf sich warten und verunsichert den Winzer und Konsumenten.