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Neues EU-Weinrecht – Gibt es bald Riesling als billigen Massen-Wein?

Die EU-Kommission plant eine Vereinfachung der Etikettierungs-Vorschriften für Wein. So soll mit der Änderung des Weinrechts die Angabe von Jahrgang und Rebsorte auf den Wein-Etiketten bei allen Weinen ermöglicht werden. Bisher war dies bei einfachen Tafelweinen nicht möglich. Auf den Begriff Tafelwein soll in naher Zukunft ganz verzichtet werden. Ab dem 1. August wird es nur noch folgende Wein-Kategorien geben: Zum einen Weine ohne geschützter Herkunftsbezeichnung, die aber Angaben zu Rebsorte und Jahrgang haben dürfen, wie zu Beispiel Deutscher Riesling. Dann wird es Weine mit geschützter Herkunftsbezeichnung geben. In dieser Kategorie wird nochmal unterschieden zwischen Weinen mit geschützter geografischen Angabe, wie zu Beispiel Mosel Riesling und Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung, also mit Angabe des Ortes oder der Einzellage.
So weit, so gut. Doch jetzt kommt es! Nach Angabe des Mainzer Weinbau-Ministerium sind durch das neue EU-Weinrecht Hektarhöchsterträge nicht für Weine ohne Herkunftsbezeichnung vorgeschrieben. Die Winzer an der Mosel befürchten, dass in dieser Kategorie Riesling aus Deutschland auf den Markt kommen, die keiner Mengenregulierung unterworfen sind. Die Folge wird sein, dass Masse statt Klasse im unterem Segment produziert werden kann. Diese Massenweine hatten schon einmal vor noch gar nicht all zu langer Zeit dem deutschem Weinbau im Ausland zum Billigimage verholfen, an dem die Winzer sehr lange knabbern hatten. Gelingt es den Verantwortlichen den Wegfall der Mengenregulierung zu stoppen?